Studienorganisation

Nachteilsausgleich

Studienbewerbung und Auswahlverfahren

Anträge auf Nachteilsausgleich können zum einen zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote der HZB führen. Berücksichtigt werden besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote der HZB ausgewirkt haben. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Nachweisen des Leistungsverlaufs durch Schulzeugnisse, Schulgutachten, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen.

Zum anderen können sich Anträge auf Nachteilsausgleich günstiger auf die Anrechnung der Wartezeit auswirken. Berücksichtigt werden besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe (z. B. Krankheit, Schulwechsel), die sich nachteilig auf die Wartezeit ausgewirkt haben. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen.

Alle Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier unter "Besonderheiten im Auswahlverfahren".

Prüfungen

Studierende in Elternzeit oder mit Kinderbetreuungs- oder Pflegeaufgaben können im Einzelfall einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben. Gleiches gilt für Studentinnen im Mutterschutz, die sich während der Schutzfrist für das Ablegen von Prüfungen bereit erklärt haben. Mit diesem kann der Nachteil, der ihnen beim Ablegen der Prüfungsleistung durch die Schwangerschaft, Stillzeit, Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben entsteht, ausgeglichen werden, z. B. durch längere Bearbeitungszeit oder eine andere Prüfungsart. 

Ausführliche Informationen finden Sie im Infoblatt zum Nachteilsausgleich.

Urlaubssemester

Schwangere und Studierende mit Kind können sich auf Antrag im Studentensekretariat vom Studium beurlauben lassen. 

Studierenden mit Kind stehen während der ersten acht Lebensjahre des Kindes insgesamt sechs zusätzliche Urlaubssemester zur Kinderbetreuung ("Erziehungssemester") zur Verfügung. Vom Studium können sich auch beide Eltern gleichzeitig beurlauben lassen, ohne dass sich der Gesamtanspruch an Urlaubssemestern verringert. Theoretisch können demnach beide Eltern gleichzeitig für 6 Semester aus Erziehungsgründen beurlaubt werden. Im Rahmen der Beantragung muss die Geburtsurkunde als Kopie eingereicht werden. Der Antrag auf Beurlaubung kann auch für mehrere Semester beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Rückmeldung auch für jedes Urlaubssemester erforderlich ist.

Vor der Beantragung des Urlaubssemesters ist es ratsam individuell zu prüfen, welche Konsequenzen die Einreichung eines Urlaubssemesters mit sich bringt. Generell hat die Beurlaubung folgende Auswirkungen:

  • Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, nicht aber als Fachsemester
  • Laut SächsHSFG können auch während der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden (Achtung! Bei Bezug von ALG II ist es nicht erlaubt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.)
  • die BAföG-Zahlung wird unterbrochen; die Förderungshöchstdauer verlängert sich um die Anzahl der Urlaubssemester
  • die Pflichtversicherung in der studentischen Krankenversicherung läuft weiter, sofern maximal eine geringfügige Beschäftigung vorliegt

Zu allen Fragen rund um das Urlaubssemester berät Sie das Studentensekretariat.

Teilzeitstudium

Im Teilzeitstudium wird der Studienablaufplan gestreckt, d. h. die Module werden von einem auf zwei oder von zwei auf drei Semester aufgeteilt. Damit verlängert sich entsprechend die Studiendauer, der Workload pro Semester verringert sich und lässt somit mehr Zeit für familiäre Verpflichtungen oder (Neben-) jobs. 

Im Rahmen des audits "familiengerechte hochschule" wurden an der HTW Dresden Möglichkeiten zum Studieren in Teilzeit geschaffen: Am 17.08.2015 trat die Ordnung über das Teilzeitstudium der HTW Dresden in Kraft. Darin sind Voraussetzungen, Umfang, Rechtsfolgen und das Verfahren des Teilzeitstudiums geregelt.

Bitte beachten Sie, dass das Teilzeitstudium derzeit nicht BAföG-förderfähig ist.

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier.

Familiengerechter Studienplan und Stundenplan

Der Studienablaufplan (Bestandteil der Studienordnung) stellt eine Empfehlung dar. Von diesem Plan kann abgewichen werden, indem Sie gemeinsam mit Ihrem zuständigen Studiendekan einen individuellen Studienplan vereinbaren.

Hier finden Sie die Studiendekan*innen.

Stundenplan

Für Studierende mit familiären Verpflichtungen besteht die Möglichkeit sich rechtzeitig vor Semesterbeginn in der Stunden - und Raumplanung zu melden, damit wenn machbar einzelne Lehrveranstaltungen nicht erst in den frühen oder späten Stunden geplant werden. Es besteht allerdings keine Garantie dafür, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden können. Sollten Lehrveranstaltungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten liegen, können studierende Eltern auch die Kurzzeitbetreuung Campusnest des Studentenwerks nutzen.