Studierende während der Immatrikulationsfeier
HTW Dresden/Sebb

Bewerbungs-ABC und FAQ zu hochschulstart.de

Was bedeutet Numerus clausus? Was ist eigentlich ein Härtefallantrag und was verbirgt sich hinter der Abkürzung HZB?

In unserem Bewerbungs-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Studium.

Sollte dennoch etwas unklar sein, steht Ihnen unsere Allgemeine Studienberatung bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Infomaterial zum Download:

Bewerbungs-ABC

Bachelor

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss mit einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren. Danach besteht die Möglichkeit, ein darauf aufbauendes, fachvertiefendes oder fächerübergreifendes Masterstudium anzuschließen.

Diplom

Das Diplom ist analog zum Bachelor der erste berufsqualifizierende Abschluss mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern. Die Studierenden haben während ihres Studiums bereits die Möglichkeit, vertiefende Kenntnisse, welche in der Regel erst im Masterstudium angeboten werden, zu erlernen. Nach Abschluss besteht die Möglichkeit ein fachvertiefendes oder fächerübergreifendes Masterstudium anzuschließen.

Master

Es gibt drei Kategorien von Masterstudiengängen: baut der Master fachlich auf den Bachelor auf, so spricht man von einem „konsekutiven“ Studiengang. Des Weiteren gibt es „nicht konsekutive“ und „weiterbildende“ Masterstudiengänge. Die Regelstudienzeit für einen Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengang beträgt 10 Semester.

Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zulassung müssen Sie die Immatrikulation beantragen. Hierfür drucken Sie den im Bewerbungsportal bereitgestellten Antrag auf Immatrikulation aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein. Diese teilen wir Ihnen in den Hinweisen auf Seite 2 des Immatrikulationsantrages mit.

Vor Beginn des Studiums beantragen bei Studentenwerk Dresden - Amt für Ausbildungsförderung, 01069 Dresden, Fritz-Löffler-Str. 18. Immatrikulationsbescheinigung beilegen bzw. nachreichen.

Liegt vor, wenn in der eigenen Person des Bewerbers liegende besondere gesundheitliche oder soziale Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Antrag mit entsprechenden Nachweisen stellen (Gilt nur für ein grundständiges Studium). Weiterführende Informationen zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss mit einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren. Er führt für die Mehrheit der Studierenden zur Berufsaufnahme. Danach besteht jedoch die Möglichkeit, ein darauf aufbauendes, fachvertiefendes oder fächerübergreifendes Masterstudium anzuschließen.

Der Bewerbungszeitraum startet am 1. Mai und endet für NC-Studiengänge am 15. Juli bzw. für zulassungsfreie Studiengänge am 15. Oktober.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) ist der 15. Juli als Ausschlussfrist (Posteingang!) zwingend einzuhalten.

Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge mit ausgewiesenen nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen) werden Bewerbungen i. d. R. bis zur Erreichung der Kapazitätsgrenze entgegengenommen.

Bewerbende, die bereits im Besitz ihrer Hochschulzugangsberechtigung sind, sollten ihre Bewerbung möglichst bis Mitte Juni einreichen. Sie erleichtern uns damit die fristgerechte Bearbeitung aller - auch Ihrer - Bewerbungen.

Die grundständigen Studiengänge, auch erster berufsqualifzierender Hochschulabschluss genannt, schließen mit dem Bachelor oder dem Diplom (FH) ab.

Elektronischer Studentenausweis der HTW als Chipkarte (Multifunktionskarte)

Hochschulstart.de ist eine Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung und vergibt vor allem Plätze für örtlich zulassungsbeschränkte, d. h. für besonders beliebte, grundständige Studiengänge (Bachelor-Studiengänge) und bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (z. B. medizinische Fächer).

Allgemeine Hochschulreife (Gymnasium), Fachhochschulreife (Fachoberschule), fachgebundene Hochschulreife. Im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSG) §18 sind weitere, für das Studium erforderliche Qualifikationen geregelt.

Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber in die Liste der Studierenden, für Studienanfänger zum 01.09. im Jahr des Studienbeginns. Sie erfolgt postalisch mit Versand der Immatrikulationsunterlagen.

Gemäß §19 Abs. 2 des SächsHSG ist die Immatrikulation zu versagen, wenn 1. der/die Studienbewerber/-in keine Zugangsvoraussetzung zum Studium nach §18 SächsHSG erfüllt (vg . HZB), 2. der Studiengang zulassungsbeschränkt und der/die Studienbewerber/-in nicht zugelassen ist, 3. er/sie nicht nachweist, dass er/sie krankenversichert oder von der Krankenversicherung befreit ist, 4. er/sie die Erfüllung der im Zusammenhang mit der Immatrikulation entstehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren oder Beiträgen nicht nachweist, 5. er/sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist, 6. er/sie eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat, 7. er/sie im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat, 8. er die Abschlussprüfung des Studienganges bereits bestanden hat.

Studierende haben die gesetzliche Krankenkasse zu veranlassen, die Erfüllung der Versicherungspflicht bzw. die Befreiung von der Versicherungspflicht gegenüber der HTW Dresden nachzuweisen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse für den elektronischen Nachweis Ihrer Krankenversicherung. Die H-Nummer, die einige Krankenkassen fordern, lautet: H0002257

 

Festellung der Eignung für das Studium in den Studiengängen Bachelor "Design: Produkt und Kommunikation" sowie Master "Design: Products and Interactions". Informationen zu den Eignungstest finden Sie auf der Seite der Fakultät Design. Bitte Anmeldetermin beachten!

Durchschnittsnote laut HZB; wird im Auswahlverfahren bei Zulassungsbeschränkung herangezogen.

Foto für den späteren Studierendenausweis. Elektronischer Upload innerhalb des Immatrikulationsprozesses, Mindestgröße 180x240 Pixel, Dateigröße max. 1 MB, in den Formaten JPG, PNG oder GIF.

Es gibt drei Kategorien von Masterstudiengängen: baut der Master fachlich auf den Bachelor auf, so spricht man von einem „konsekutiven“ Studiengang. Des Weiteren gibt es „nicht konsekutive“ und „weiterbildende“ Masterstudiengänge. Die Regelstudienzeit für einen Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengang darf den Gesamtrahmen von 10 Semestern nicht überschreiten.

Ein anerkannter Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote oder die Wartezeit ausgewirkt haben. Für die Bearbeitung werden eine ausführliche Begründung sowie entsprechende Nachweise benötigt (z.B. ärztliches Attest bei längerer Krankheit).

Die Abkürzung "NC" steht für den sogenannten "Numerus clausus". Das heißt wörtlich übersetzt "beschränkte Zahl" und bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze, werden diese in einem Auswahlverfahren vergeben. Die letztjährigen Grenzwerte des Auswahlverfahrens (Leistung bzw. Wartezeit) finden Sie hier .

Für ausgewählte Studiengänge ist die Ableistung eines zusätzlichen Praktikums vorgeschrieben, welches nicht Bestandteil des Studiums ist und bei dem keine Credits erworben werden. Dieses kann vor der Immatrikulation abgeleistet werden und muss bis zur Modulprüfung im Semester "X" nachgewiesen werden.

Semesterweise Meldung zum Weiterstudium; erfolgt durch Bezahlung des Semesterbeitrages am Service-Terminal im Foyer Z-Gebäude.

Für die Immatrikulation überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag beinhaltet Semesterticket, Beitrag für Studentenwerk und Studierendenschaft.

Multifunktionskarte mit gültigem Aufdruck berechtigt grundsätzlich zur Benutzung der Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Oberelbe. Näheres ist auf der Homepage des Studentinnen- und Studentenrates abrufbar.

Die Sportlerinnen und Sportler werden bei der Vergabe der Studienplätze in einer separaten Auswahlquote ausgewählt und während ihres Studiums besonders unterstützt.

Der StuRa ist Anlaufstelle und Ratgeber im Zusammenhang mit dem Studium und die Vertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule.

Das Studentenwerk Dresden ist Dienstleister hinsichtlich Studienfinanzierung, Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, Wohnheimnutzung, Kulturförderung, KITA sowie Beratung.

Jeweils zum Wintersemester. Lehrveranstaltungen ab Oktober. In weiterführenden Studiengängen erfolgt der Studienbeginn zum Sommersemester oder Wintersemester in Abhängigkeit des Angebotes.

Schritt für Schritt zum passenden Studium. Entscheidungshilfen der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/bildung/studium

Ist jeweils ab ca. 2 Wochen vor Lehrveranstaltungsbeginn von der Internetseite abrufbar.

Anzahl der Halbjahre zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs der HZB und dem Zeitpunkt der beabsichtigten Studienaufnahme; wird im Auswahlverfahren bei Zulassungsbeschränkung herangezogen (maximal 16 Halbjahre werden angerechnet). Zwischenzeitlich erbrachte Studienzeiten werden nicht als Wartezeit angerechnet.

Wohnheimplätze werden über das Studentenwerk Dresden vermittelt. Marktplatz und Links für die Suche von persönlichen Wohnraum bietet der Studentinnen- und Studentenrat.

Beantragung der Immatrikulation
Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zulassung müssen Sie die Immatrikulation beantragen. Hierfür drucken Sie den im Bewerbungsportal bereitgestellten Antrag auf Immatrikulation aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein. Diese teilen wir Ihnen in den Hinweisen auf Seite 2 des Immatrikulationsantrages mit.

Die Zahl der Zulassungen ist für bestimmte Studiengänge begrenzt. Wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze in einem Studiengang übersteigt, dann werden die Studienplätze nach Bewerbungsschluss in einem Auswahlverfahren vergeben. Das Auswahlverfahren führt in jedem Studiengang und Bewerbungsjahrgang zu eigenen Auswahlgrenzen (NC-Werte). Im Wesentlichen bestimmen sich diese NC-Werte für das erste Studium über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (s. oben) und für das weiterführende Masterstudium über die Durchschnittsnote des ersten Hochschulabschlusses (NC-Tabelle​​​​​​​).

Studienbewerberinnen und -bewerber, die bereits ein Studium erfolgreich an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, müssen dies bei der Bewerbung angeben. Weitere Informationen unter "Erläuterungen zum Auswahlverfahren und zur Immatrikulation" 

FAQ zur Bewerbung über hochschulstart.de / DoSV

Warum muss ich mich bei der Bewerbung für die Studiengänge: 

Betriebswirtschaft - Bachelor of Arts (B.A.), Design: Produkt und Kommunikation - Bachelor of Arts (B.A.), Gartenbau - Bachelor of Science (B.Sc.), International Business - Bachelor of Arts (B.A.), Medieninformatik - Bachelor of Science (B.Sc.), Umweltmonitoring - Bachelor of Science (B.Sc.), Wirtschaftsinformatik - Bachelor of Science (B.Sc.), Wirtschaftsingenieurwesen - Bachelor of Engineering (B.Eng.) 

über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)/hochschulstart.de bewerben?

Hochschulstart.de ist eine Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Hochschulstart vergibt vor allem Plätze für örtlich zulassungsbeschränkte, d. h. für besonders beliebte, grundständige Studiengänge (Bachelor-Studiengänge) und bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (z. B. medizinische Fächer). An der HTWD sind das die oben genannten. 

Kann ich mich in mehreren Studiengängen über das DoSV bewerben?

Ja, im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) dürfen Sie sich für bis zu zwölf Studienwünsche (als Kombination von Studiengang und Hochschule) bewerben. 

Was passiert, wenn ich mich auf einen zulassungsbeschränkten und einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang bewerbe?

Sie sollten sich vorab sehr gut mit dem Entscheidungsprozess beschäftigen und Recherche zu Inhalten, Anforderungen und Berufszielen eines Studiengangs betreiben. Bewerben Sie sich auf mehrere nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge, so erhalten Sie (bei frist- und formgerechter Bewerbung) auch mehrere Zulassungsangebote. Sie müssen sich spätestens dann final entscheiden, denn sie können nur einen Studienplatz annehmen. 

Bewerben Sie sich gleichzeitig für einen zulassungsbeschränkten und einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang besteht die Gefahr, dass Sie den nicht zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb einer Frist von i. d. R. zwei Wochen annehmen müssen, Sie jedoch noch nicht wissen, ob auch die Bewerbung im zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgreich sein wird.

Ich bin derzeit im Ausland - kann eine andere Person alles Nötige für mich erledigen?

Grundsätzlich ja. Man sollte sich fragen, wie zielführend oder effizient diese Form der "Beratung über Umwege" ist. Die ersten Schritte der Onlinebewerbung sind ohnehin ortsungebunden möglich. Im Idealfall liegen Ihnen relevante Dokumente (z. B. Leistungsnachweise) als PDF zum Upload vor.

Es empfiehlt es sich , dass Bewerbende selbst mit Hochschulstart kommunizieren und keine "Vermittler*innen" einzusetzen. Die Fragen kommen schließlich bei den Bewerbenden im Bewerbungsprozess oder unmittelbar davor auf. Außerdem muss Folgendes beachtet werden: Über die konkreten Bewerbungsdetails einer bestimmten Person kann Hochschulstart sich nicht mit Dritten austauschen! Hier greift der Datenschutz, so dass bspw. Angehörige nachweisen müssten, dass sie von den Bewerbenden autorisiert sind, entsprechend geschützte Informationen der Bewerbenden zu erhalten. 

Weitere umfangreiche Informationen zu jedem Bewerbungsschritt finden Sie unter: www.hochschulstart.de

Wofür brauche ich die BID und BAN?

BID = Bewerber-ID, BAN= Bewerber-Authentifizierungs-Nummer
Die BID und die BAN werden benötigt, um die Accounts der Bewerber*innen auf hochschulstart.de den entsprechenden Bewerbungsaccounts bei der jeweiligen Hochschule zuordnen zu können. Hierdurch wird der Bewerbungsabgleich auf hochschulstart.de erst möglich. Die BID und BAN können Sie jederzeit in Ihrem Account auf hochschulstart.de unter Meine Daten einsehen.  

Ich soll meine Bewerbung(en) priorisieren. Welchem Zweck dient das?

Mit der Priorisierung legen Sie eine Reihenfolge Ihrer Studienwünsche fest. Legen Sie keine Prioritäten fest, ergibt sich diese aus der zeitlichen Reihenfolge des elektronischen Antragseingangs.

Ich habe an mehreren Bewerbungsverfahren teilgenommen - wann muss ich mich endgültig für einen Studiengang entscheiden?

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein vorliegendes Angebot aktiv bis zum Ende der Koordinierungsphase anzunehmen. Nehmen Sie ein Angebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen.

Für weitere Verfahrensdetails zu Ihrer Bewerbung beachten Sie bitte die umfassenden Hinweise unter: www.hochschulstart.de

Noch unentschieden welcher Studiengang der richtige ist?

Zum Studienangebot

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Studienorientierung und zur Bewerbung:

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