FAQ und Bewerbungs-ABC

Studierende während der Immatrikulationsfeier
HTW Dresden/Sebb

FAQ Und Bewerber ABC

Was ist eigentlich ein Härtefallantrag und was verbirgt sich hinter der Abkürzung HZB?

In unserem Bewerber ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Studium.

Sollte dennoch etwas unklar sein, steht Ihnen unsere Allgemeine Studienberatung bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Infomaterial zum Download:

Bewerber-ABC

Bachelor

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss mit einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren. Danach besteht die Möglichkeit, ein darauf aufbauendes, fachvertiefendes oder fächerübergreifendes Masterstudium anzuschließen.

Diplom

Das Diplom ist analog zum Bachelor der erste berufsqualifizierende Abschluss mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern. Die Studierenden haben während ihres Studiums bereits die Möglichkeit, vertiefende Kenntnisse, welche in der Regel erst im Masterstudium angeboten werden, zu erlernen. Nach Abschluss besteht die Möglichkeit ein fachvertiefendes oder fächerübergreifendes Masterstudium anzuschließen.

Master

Es gibt drei Kategorien von Masterstudiengängen: baut der Master fachlich auf den Bachelor auf, so spricht man von einem „konsekutiven“ Studiengang. Des Weiteren gibt es „nicht konsekutive“ und „weiterbildende“ Masterstudiengänge. Die Regelstudienzeit für einen Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengang beträgt 10 Semester.

Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zulassung müssen Sie die Immatrikulation beantragen. Hierfür drucken Sie den im Bewerbungsportal bereitgestellten Antrag auf Immatrikulation aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein. Diese teilen wir Ihnen in den Hinweisen auf Seite 2 des Immatrikulationsantrages mit.

Vor Beginn des Studiums beantragen bei Studentenwerk Dresden - Amt für Ausbildungsförderung, 01069 Dresden, Fritz-Löffler-Str. 18. Immatrikulationsbescheinigung beilegen bzw. nachreichen.

Liegt vor, wenn in der eigenen Person des Bewerbers liegende besondere gesundheitliche oder soziale Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Antrag mit entsprechenden Nachweisen stellen (Gilt nur für ein grundständiges Studium). Weiterführende Informationen zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss mit einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren. Er führt für die Mehrheit der Studierenden zur Berufsaufnahme. Danach besteht jedoch die Möglichkeit, ein darauf aufbauendes, fachvertiefendes oder fächerübergreifendes Masterstudium anzuschließen.

Der Bewerbungszeitraum startet am 1. Mai und endet für NC-Studiengänge am 15. Juli bzw. für zulassungsfreie Studiengänge am 15. Oktober.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) ist der 15. Juli als Ausschlussfrist (Posteingang!) zwingend einzuhalten.

Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge mit ausgewiesenen nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen) werden Bewerbungen i. d. R. bis zur Erreichung der Kapazitätsgrenze entgegengenommen.

Bewerbende, die bereits im Besitz ihrer Hochschulzugangsberechtigung sind, sollten ihre Bewerbung möglichst bis Mitte Juni einreichen. Sie erleichtern uns damit die fristgerechte Bearbeitung aller - auch Ihrer - Bewerbungen.

Die grundständigen Studiengänge, auch erster berufsqualifzierender Hochschulabschluss genannt, schließen mit dem Bachelor oder dem Diplom (FH) ab.

Elektronischer Studentenausweis der HTW als Chipkarte (Multifunktionskarte)

Studienangebote der Hochschulrektorenkonferenz im Internet (www.hochschulkompass.de)

Allgemeine Hochschulreife (Gymnasium), Fachhochschulreife (Fachoberschule), fachgebundene Hochschulreife. Im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) §17 sind weitere, für das Studium erforderliche Qualifikationen geregelt.

Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber in die Liste der Studierenden, für Studienanfänger zum 01.09. im Jahr des Studienbeginns. Sie erfolgt postalisch mit Versand der Immatrikulationsunterlagen.

Gemäß §18 Abs. 2 des SächsHSFG ist die Immatrikulation zu versagen, wenn 1. der/die Studienbewerber/-in keine Zugangsvoraussetzung zum Studium nach §17 SächsHSFG erfüllt (vg . HZB), 2. der Studiengang zulassungsbeschränkt und der/die Studienbewerber/-in nicht zugelassen ist, 3. er/sie nicht nachweist, dass er/sie krankenversichert oder von der Krankenversicherung befreit ist, 4. er/sie die Erfüllung der im Zusammenhang mit der Immatrikulation entstehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren oder Beiträgen nicht nachweist, 5. er/sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist, 6. er/sie eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat, 7. er/sie im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat, 8. er die Abschlussprüfung des Studienganges bereits bestanden hat.

Studierende haben die gesetzliche Krankenkasse zu veranlassen, die Erfüllung der Versicherungspflicht bzw. die Befreiung von der Versicherungspflicht gegenüber der HTW Dresden nachzuweisen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse für den elektronischen Nachweis Ihrer Krankenversicherung.

 

Festellung der Eignung für das Studium in den Studiengängen Bachelor "Design: Produkt und Kommunikation" sowie Master "Design: Products and Interactions". Informationen zu den Eignungstest finden Sie auf der Seite der Fakultät Design. Bitte Anmeldetermin beachten!

Durchschnittsnote laut HZB; wird im Auswahlverfahren bei Zulassungsbeschränkung herangezogen.

Foto für den späteren Studierendenausweis. Elektronischer Upload innerhalb des Immatrikulationsprozesses, Mindestgröße 180x240 Pixel, Dateigröße max. 1 MB, in den Formaten JPG, PNG oder GIF.

Es gibt drei Kategorien von Masterstudiengängen: baut der Master fachlich auf den Bachelor auf, so spricht man von einem „konsekutiven“ Studiengang. Des Weiteren gibt es „nicht konsekutive“ und „weiterbildende“ Masterstudiengänge. Die Regelstudienzeit für einen Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengang darf den Gesamtrahmen von 10 Semestern nicht überschreiten.

Ein anerkannter Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote oder die Wartezeit ausgewirkt haben. Für die Bearbeitung werden eine ausführliche Begründung sowie entsprechende Nachweise benötigt (z.B. ärztliches Attest bei längerer Krankheit).

Die Abkürzung "NC" steht für den sogenannten "Numerus clausus". Das heißt wörtlich übersetzt "beschränkte Zahl" und bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze, werden diese in einem Auswahlverfahren vergeben. Die letztjährigen Grenzwerte des Auswahlverfahrens (Leistung bzw. Wartezeit) finden Sie hier .

Für ausgewählte Studiengänge ist die Ableistung eines zusätzlichen Praktikums vorgeschrieben, welches nicht Bestandteil des Studiums ist und bei dem keine Credits erworben werden. Dieses kann vor der Immatrikulation abgeleistet werden und muss bis zur Modulprüfung im Semester "X" nachgewiesen werden.

Semesterweise Meldung zum Weiterstudium; erfolgt durch Bezahlung des Semesterbeitrages am Service-Terminal im Foyer Z-Gebäude.

Für die Immatrikulation überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag beinhaltet Semesterticket, Beitrag für Studentenwerk und Studierendenschaft.

Multifunktionskarte mit gültigem Aufdruck berechtigt grundsätzlich zur Benutzung der Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Oberelbe. Näheres ist auf der Homepage des Studentinnen- und Studentenrates abrufbar.

Die Sportlerinnen und Sportler werden bei der Vergabe der Studienplätze in einer separaten Auswahlquote ausgewählt und während ihres Studiums besonders unterstützt.

Der StuRa ist Anlaufstelle und Ratgeber im Zusammenhang mit dem Studium und die Vertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule.

Das Studentenwerk Dresden ist Dienstleister hinsichtlich Studienfinanzierung, Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, Wohnheimnutzung, Kulturförderung, KITA sowie Beratung.

Jeweils zum Wintersemester. Lehrveranstaltungen ab Oktober. In weiterführenden Studiengängen erfolgt der Studienbeginn zum Sommersemester oder Wintersemester in Abhängigkeit des Angebotes.

Schritt für Schritt zum passenden Studium. Entscheidungshilfen der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/bildung/studium

Ist jeweils ab ca. 2 Wochen vor Lehrveranstaltungsbeginn von der Internetseite abrufbar.

Anzahl der Halbjahre zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs der HZB und dem Zeitpunkt der beabsichtigten Studienaufnahme; wird im Auswahlverfahren bei Zulassungsbeschränkung herangezogen (maximal 16 Halbjahre werden angerechnet). Zwischenzeitlich erbrachte Studienzeiten werden nicht als Wartezeit angerechnet.

Wohnheimplätze werden über das Studentenwerk Dresden vermittelt. Marktplatz und Links für die Suche von persönlichen Wohnraum bietet der Studentinnen- und Studentenrat.

Beantragung der Immatrikulation
Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zulassung müssen Sie die Immatrikulation beantragen. Hierfür drucken Sie den im Bewerbungsportal bereitgestellten Antrag auf Immatrikulation aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein. Diese teilen wir Ihnen in den Hinweisen auf Seite 2 des Immatrikulationsantrages mit.

Die Zahl der Zulassungen ist für bestimmte Studiengänge begrenzt. Wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze in einem Studiengang übersteigt, dann werden die Studienplätze nach Bewerbungsschluss in einem Auswahlverfahren vergeben. Das Auswahlverfahren führt in jedem Studiengang und Bewerbungsjahrgang zu eigenen Auswahlgrenzen (NC-Werte). Im Wesentlichen bestimmen sich diese NC-Werte für das erste Studium über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (s. oben) und für das weiterführende Masterstudium über die Durchschnittsnote des ersten Hochschulabschlusses (NC-Tabelle ab Seite 3).

Studienbewerberinnen und -bewerber, die bereits ein Studium erfolgreich an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, müssen dies bei der Bewerbung angeben. Weitere Informationen unter "Erläuterungen zum Auswahlverfahren und zur Immatrikulation" 

Noch unentschieden welcher Studiengang der richtige ist?

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