Berufungsverfahren

Bewerber*Innen

Für eine erfolgreiche Bewerbung auf eine Professur an der  HTW Dresden ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich. Vermeiden Sie Standardbewerbungen, die nicht speziell auf die ausgeschriebene Stelle zugeschnitten sind. Bereiten Sie sich gut auf den Probevortrag vor, hier sollte unbedingt das Curriculum der entsprechenden Studiengänge, denen die ausgeschriebene Stelle zugeordnet ist, studiert werden, damit das Vorgetragene optimal in den Kontext passt. Ist der Vortrag absolviert, so naht die nächste Herausforderung, auch das Bewerbungsgespräch sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Berufungskommission

Der Frauenförderplan der HTW Dresden verfolgt die Zielsetzung, in allen Bereichen einen ausgeglichenen Anteil an weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen und aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule hinzuwirken. Er enthält eine Reihe von Festlegungen und Regelungen, auf die sich die Gleichstellungsbeauftragte und die Hochschulleitung geeinigt haben. Die folgenden Vorgaben sollten bei Berufungsgeschehen eingehalten werden.

Ausschreibung

Die zu besetzenden Professuren sind in der Regel bundesweit auszuschreiben. Abweichungen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten werden durch die jeweiligen DekanInnen rechtzeitig über die Ausschreibung informiert. Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule erhält den Ausschreibungstext vom Dezernat Personalangelegenheiten. Sie leitet die Ausschreibung an einschlägige Netzwerke, z.B. an das Netzwerk "deutscher ingenieurinnenbund e.v." weiter.

Zusammensetzung der Berufungskommission

Berufungskommissionen sind in jeder Personalkategorie geschlechtsparitätisch zu besetzen. D.h. es sollte sowohl die Gruppe der ProfessorenInnen, die Gruppe der MitarbeiterInnen als auch die Gruppe der Studierenden paritätisch mit männlichen und weiblichen TeilnehmerInnen besetzt werden. Für Fachgebiete, in denen die Anzahl der weiblichen Beschäftigten hierfür nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob weibliche Beschäftigte eines benachbarten Fachgebietes für die Berufungskommission vorgeschlagen werden können.

Bewerbungsunterlagen

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes ist die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät mit Übergabe der Bewerbungsunterlagen an die DekanIn von dieser/diesem über die eingegangenen Bewerbungen in Kenntnis zu setzen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät bzw. ihre Vertreterin nimmt antrags- und redeberechtigt an den Sitzungen der Berufungskommissionen und den Probevorträgen teil.

Einladung zum Probevortrag

Alle Bewerberinnen, die die fachliche Qualifikation für das Berufungsgebiet besitzen und die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 58 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz erfüllen, sind zu einem Probevortrag einzuladen. Sofern dies wegen einer großen Zahl von Bewerberinnen nicht möglich ist, sind mindestens so viele Bewerberinnen wie Bewerber einzuladen.

Listenplatzierung

Bei der Stellenbesetzung sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Frauen bevorzugt zu berücksichtigen, insbesondere, wenn sie in dem entsprechenden Bereich unterrepräsentiert sind.