Fakultät Geoinformation

Studienberatung

Für unsere Studiengänge wird kein Vorpraktikum verlangt.

Immatrikuliert wird

  • jährlich zum Wintersemester für die Bachelorstudiengänge, das Fernstudium Vermessungswesen und den 4-semestrigen Masterstudiengang,
  • jährlich zum Sommersemester für den 3-semestrigen Masterstudiengang.

Es bestehen für alle Bewerber/innen für die Bachelorstudiengänge und das Fernstudium Vermessungswesen, die sich im Bewerbungszeitraum beworben haben, gute Chancen auf einen Zulassungsbescheid, da für diese Studiengänge der Fakultät Geoinformation seit einiger Zeit keine Zulassungsbeschränkungen (NC-Werte) mehr umgesetzt werden mussten. Dies gilt auch für die bevorstehenden Immatrikulationstermine.

Für die 3- und 4-semestrigen Masterstudiengänge bestehen Zulassungsbeschränkungen.

Einzelheiten zur Bewerbung, insbesondere zu den Bewerbungsfristen, zur Hochschulzugangsberechtigung und zum Zulassungsverfahren, finden Sie auf der zentralen Seite der HTW Dresden.

Das Studium beginnt im Sommersemester. Bewerbungszeitraum ist 05.01. - 15.01. des Jahres des geplanten Studienbeginns. Ansonsten sind die übrigen Bewerbungsmodalitäten der vorstehendem Abschnitts "Bewerbung für 1. Fachsemester" entsprechend anzuwenden.

Bitte Informieren Sie sich ausführlich über unser Angebot und vergleichen Sie unsere Module mit Ihren bereits erbrachten Leistungen. Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung und in der Moduldatenbank des HTW-Studiengangs.

Ich berate Sie gerne beim Einstieg. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir und schicken Sie mir im Vorfeld eine Auflistung der im bisherigen Studium erbrachten, anerkennungsfähig erscheinenden Leistungen (möglichst mit kurzer Auflistung der Studieninhalte). Stellen Sie diese den jeweiligen Fächern des neuen Studienganges an der HTW Dresden gegenüber.

Dann können wir im Vorfeld Ihrer Bewerbung eine möglichst passende Einstufung in ein höheres Fachsemester finden. Bitte erkundigen Sie sich ggf. auch beim BAföG-Amt.

Bewerbung für höheres Fachsemester (Quereinstieg)

Grundlegende Regelungen für den Hochschulzugang über eine Hochschulzugangsprüfung finden Sie in der

Hochschulzugangsprüfungsordnung (HSZugangsPO) der HTW Dresden.

Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Qualifikation nach § 17 Abs. 2 SächsHSG  (Hochschulzugangsberechtigung) können die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in einem bestimmten Studiengang durch Bestehen einer Zugangsprüfung nach § 17 Abs. 5 SächsHSG erwerben.

Gem. § 3 HSZugangsPO sind zur Prüfung Bewerber zuzulassen, die sich form- und fristgemäß beworben haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Bewerber muss eine mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung abgeschlossen haben und
  2. über eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf verfügen sowie
  3. das Beratungsgespräch gem. § 4 Abs. 4 HSZugangsPO wahrgenommen haben.

Die Zugangsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen:

  • je eine schriftliche Prüfung (wie sie an sächsischen Fachoberschulen durchgeführt werden) in Deutsch, in der Fremdsprache Englisch, in Mathematik und im studiengangsbezogenen Fach Physik und
  • ein mündliches Prüfungsgespräch, in dem festgestellt werden soll, ob der Bewerber über das für ein Studium an der HTW Dresden notwendige studiengangsbezogene Grundlagenwissen verfügt.

Jede Teilprüfung muss bestanden werden, um die Prüfung insgesamt zu bestehen.

Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal, frühestens im Folgejahr wiederholt werden. Bestandene Teilprüfungen können auf Antrag angerechnet werden. Die Wiederholungsprüfung kann nur für den ursprünglich beantragten Studiengang erfolgen. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung gilt die Hochschulzugangsprüfung für alle Studiengänge mit demselben studiengangsbezogenen Fach als endgültig nicht bestanden.

Die Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber im Dezernat Studienangelegenheiten spätestens bis zum 15. Januar des Jahres, in dem das Studium aufgenommen werden soll, schriftlich zu beantragen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. die Nachweise über das Vorliegen der in § 3 Nr. 1 und 2 HSZugangsPO genannten Zulassungsvoraussetzungen,
  2. eine Erklärung des Bewerbers darüber, für welchen Studiengang er an der HTW Dresden einen Antrag auf Zulassung stellt,
  3. gegebenenfalls Antrag auf Anerkennung von Teilprüfungen.

Fragen zur Zugangsprüfung richten Sie bitte rechtzeitig direkt an die Allgemeine Studienberatung  im Dezernat Studienangelegenheiten. 

1. Wie läuft das Bewerbungsverfahren für den Bachelorstudiengang Geomatik ab?

Der schnellste Weg für eine erfolgreiche Bewerbung führt über das Online-Bewerbungsportal. Über das Portal müssen Sie Ihre Bewerbungsdaten eingeben und ein Passfoto hochladen.
In Ausnahmefällen wie Vorstudium, Zweitstudium oder Härtefallanträge etc. müssen zusätzliche Anträge und Nachweise eingereicht werden.
Es können nur Bewerbungen berücksichtig werden, die innerhalb des Bewerbungszeitraumes eingehen:

  • Wintersemester: 1. Mai bis 15. Juli
  • Wintersemester: bis 31. Mai, wenn Sie Ihre HZB vor dem 16.01. im Jahr des Studienbeginns erworben haben

Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung für den Studiengang Geomatik (B.Eng.) nur zum Wintersemester möglich ist. Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nicht möglich.
War Ihre Bewerbung erfolgreich und Sie erhalten eine Studienplatzzusage, müssen Sie, soweit im Zulassungsbescheid nicht anderes angegeben ist, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Zulassungsbescheides den Studienplatz annehmen.

Haben Sie weiterführende Fragen zum Thema Bewerbung, Zulassung oder Fristen für den Bachelorstudiengang, dann informieren Sie sich bitte auf unserer Website der HTW Dresden.

2. Ich möchte mehr zum Studienablauf erfahren. 

Der Studiengang Geomatik wird für Sie zum WS 17/18 neu angeboten.
Die Regelstudienzeit für den Studiengang Geomatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng.) umfasst 7 Semester. Mithilfe eines Orientierungssemesters bekommen Sie Einblicke in die Studienrichtungen Vermessung und Kartographie und soll Ihnen die Wahl zu einer der Fachrichtungen erleichtern. Im 5. Semester ist ein 18-wöchiges Betriebspraktikum im In- oder Ausland und im 7. Semester die 10-wöchige Abschlussarbeit vorgesehen. 

Über den detaillierten Studienablaufplan, die Modulübersicht und die Studien- und Prüfungsordnung erfahren Sie mehr in unserer Moduldatenbank Modulux der HTW Dresden. 

3. Wie hoch sind die Kosten für das Erst- und Zweitstudium?

Für Ihr Direktstudium (Erststudium) Bachelor Geomatik beträgt der Semesterbeitrag 272,30 € (Stand: WS 2017/18). Darin enthalten sind der Beitrag für die Studentenschaft/ Fachschaft (10,00 €), der Studentenwerksbeitrag (77,50 €) sowie das Studentenjahresticket für die freie Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im VVO (184,80 €).

Die Gebühr für das Zweitstudium beträgt 300,00 € pro Semester und wird erhoben, wenn

  • das Studium, zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist und
  • die Gesamtstudiendauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet.

Wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen werden kann, können diese Kosten auf Antrag erlassen werden. Haben Sie Ihr erstes Studium mit dem Abschluss Bachelor abgeschlossen, werden für ein weiteres Bachelorstudium keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben.

Für die Rückmeldung stehen Ihnen die Selbstbedienungsterminals im Foyer des Hauptgebäudes zur Verfügung oder Sie überweisen den geforderten Betrag per Überweisung auf das Konto der Hauptkasse des Freistaates Sachsen.

Der Rückmeldezeitraum wird rechtzeitig durch den Studierendenservice im Studienjahresablaufplan oder durch ortsübliche Ankündigungen (Aushänge etc.) bekannt gegeben.

Wird der entsprechende Betrag nicht fristgemäß bis zum Ende des Rückmeldezeitraums verbucht, wird entsprechend der Gebührenordnung der Hochschule eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Eine nicht fristgemäße Rückmeldung kann zur Exmatrikulation führen.

4. Welche Möglichkeiten gibt es für die Finanzierung meines Studiums?

Sie wollen mehr über Bildungskredite, BAföG oder Stipendien erfahren? Das Studentenwerk Dresden bieten Ihnen im Rahmen eines Gespräches die Möglichkeit, sich u.a. über die Finanzierung Ihres Studiums beraten zu lassen. Besuchen Sie dazu die Website des Studentenwerks oder stellen Sie sich persönlich bei einem der Servicemitarbeiter im Studentenwerk Dresden vor (Fritz-Löffler-Straße 18 in Dresden).

5. Ich habe mein endgültiges Abschlusszeugnis (z.B. allgemeine Hochschulreife) noch nicht erhalten. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Die Bewerbungsfrist für Ihr Studium ab dem Wintersemester endet am 15. Juli.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Ihre HZB erst nach dem 10. Juli ausgestellt bekommen haben. Dann können Sie Ihre Bewerbung noch sechs Werktage nach dem Ausstellungsdatum einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, nur dann berücksichtigt werden, wenn im Studiengang noch freie Plätze vorhanden sind.

6. Wird meine Hochschulreife eines anderen Bundeslandes (nicht Sachsen) akzeptiert? 

In der Regel werden die Schulabschlüsse anderer Bundesländer anerkannt. Im Allgemeinen ist Bildung in der Bundesrepublik aber Ländersache. Einschränkungen ergeben sich hier jedoch bei der Anerkennung der Fachhochschulreife in Sachsen und Bayern.
In Sachsen gilt eine Fachhochschulreife nicht als HZB (Hochschulzugangsberechtigung), wenn

  • der schulische Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe erworben wurde. Gleiches gilt für den Erwerb der Fachhochschulreife an Waldorfschulen mit gymnasialer Oberstufe, Abendgymnasien und Kollegs.

Für eine endgültige Bestätigung nehmen Sie bitte vor Ihrer Bewerbung Kontakt mit dem Studentensekretariat der HTW Dresden auf.

7. Kann ich mich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bewerben?

Deutsche Bewerber, die nicht über eine deutsche HZB, sondern über einen ausländischen Bildungsabschluss verfügen, können diesen in Deutschland als HZB anerkennen lassen.

Ihren Antrag auf Anerkennung richten Sie bitte an die:

Sächsische Bildungsagentur
Regionalstelle Dresden
Postfach 230 120

8. Ich möchte studieren, habe aber kein Abitur.

Studieren ohne Abitur ist in Sachsen grundsätzlich möglich. Die Voraussetzungen sind dafür jedoch eine Berufsausbildung (2 Jahre) und die Berufspraxis im erlernten Beruf (3 Jahre). Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist des Weiteren eine Eignungsprüfung erforderlich, um endgültig die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen.

Für einen erfolgreichen Abschluss empfehlen wir Ihnen, vor allem Ihre Mathematik und Physikkenntnisse aufzufrischen. Vor Beginn des Studiums können Sie z.B. am Vorbereitungskurs Mathematik teilnehmen oder nutzen das Angebot „Studieren leicht gemacht“ für einen optimalen Studienstart.

9. Besteht die Möglichkeit ein Auslandssemester zu absolvieren?

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, bietet sich ein Studien- oder Praxissemester an. Dafür können Sie die Kooperationsvereinbarungen der HTW Dresden mit ausländischen Partnerhochschulen nutzen (Erasmus+, Hochschulvereinbarungen, Doppelabschlussvereinbarungen). Eine umfangreiche Beratung rund um das Thema Auslandsstudium einschließlich der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten erhalten Sie über das Akademische Auslandsamt (AAA).
Zusätzlich können Sie sich in der Informationsbibliothek Z231 (Zentralgebäude der HTW Dresden) beraten lassen und erfahren mehr über die möglichen Partnerhochschulen oder Stipendienmöglichkeiten.
Erfahrungsgemäß sollten Sie Ihr Auslandsaufenthalt nicht vor dem 5. Fachsemester planen, da Sie bis dahin hinreichend fachliches Wissen erworben werden haben.

Vor allem eignet sich das Praxissemester (5. Fachsemester) für eine fachliche und sprachliche Vertiefung in Unternehmen der Fachrichtungen Vermessung, Kartographie oder Geoinformatik. Dazu können Sie sich auch Erfahrungsberichte von Studierenden der HTW Dresden durchlesen.

Für weitere Fragen zum Thema geeignete Praktikumstellen oder zum praktischen Studiensemester steht Ihnen der Beauftragte für Praktika Prof. Dr.-Ing. Anja Heßelbarth zur Verfügung.

10. Ich habe weitere Fragen. 

Für weitere Fragen steht Ihnen der Studiendekan und Beauftragte für Studienberatung Prof. Dr.-Ing. Robin Ullrich zur Verfügung.

1. Welche Möglichkeiten eines Masterstudiengangs habe ich an der HTW Dresden?

An der HTW Dresden werden zwei verschiedene Formen des Masterstudiengangs angeboten. Zum einen richtet sich der 3-semestrige Masterstudiengang Geoinformatik/Management (90 ECTS) primär an Studenten mit einem vorangegangenen Bachelorstudiengang, welches 7 Semester (210 ECTS) umfasste.
Zum anderen besteht die Möglichkeit im Rahmen des 4-semestrigen Studiengangs Geoinformatik/Management (120 ECTS) den Master (M.Eng.) zu erlangen und richtet sich primär an Studenten mit einem vorangegangenen 6-semestrigen Bachelorstudiengang (180 ECTS).

2. Wie läuft das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Geoinformatik/ Management ab?

Bitte beachten Sie das unser Masterstudiengang Geoinformatik/ Management (3 Semester) zum WS und SS und der Masterstudiengang Geoinformatik/ Management (4 Semester) ausschließlich zum WS angeboten werden kann. Voraussetzungen dafür erfüllen Sie mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor) oder einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.

Es kann nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen angeboten werden. Die Studienplatzvergabe erfolgt dann mittels Auswahlverfahren.

Der schnellste Weg für eine erfolgreiche Bewerbung führt über das Online-Bewerbungsportal.  

Es können nur Bewerbungen berücksichtig werden, die innerhalb des Bewerbungszeitraumes eingehen.

  • Wintersemester: 1. Mai bis 15. Juli
  • Sommersemester: 1. Dezember bis 15. Januar

War Ihre Bewerbung erfolgreich und Sie erhalten eine Studienplatzzusage, müssen Sie, soweit im Zulassungsbescheid nicht anderes angegeben ist, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Zulassungsbescheides den Studienplatz annehmen.

Haben Sie weiterführende Fragen zum Thema Bewerbung, Zulassung oder Fristen für den Masterstudiengang, dann informieren Sie sich bitte auf unserer Website der HTW Dresden.

3. Wie hoch sind die Kosten für das Erst- und Zweitstudium?

Für Ihr Direktstudium (Erststudium) Master Geoinformatik/ Management beträgt der Semesterbeitrag 272,30 € (Stand: WS 2017/18). Darin enthalten sind der Beitrag für die Studentenschaft/ Fachschaft (10,00 €), der Studentenwerksbeitrag (77,50 €) sowie das Studentenjahresticket für die freie Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im VVO (184,80 €).

Die Gebühr für das Zweitstudium beträgt 300,00 € pro Semester und wird erhoben, wenn

  • das Studium, zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist und
  • die Gesamtstudiendauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet.

Wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen werden kann, können diese Kosten auf Antrag erlassen werden. Haben Sie Ihr erstes Studium mit dem Abschluss Bachelor abgeschlossen, werden für ein weiteres Bachelorstudium keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben.

Für die Rückmeldung stehen Ihnen die Selbstbedienungsterminals im Foyer des Hauptgebäudes zur Verfügung oder Sie überweisen den geforderten Betrag per Überweisung auf das Konto der Hauptkasse des Freistaates Sachsen.

Der Rückmeldezeitraum wird rechtzeitig durch den Studierendenservice im Studienjahresablaufplan oder durch ortsübliche Ankündigungen (Aushänge etc.) bekannt gegeben.

Wird der entsprechende Betrag nicht fristgemäß bis zum Ende des Rückmeldezeitraums verbucht, wird entsprechend der Gebührenordnung der Hochschule eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Eine nicht fristgemäße Rückmeldung kann zur Exmatrikulation führen.

4. Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn mein Bachelorabschlusszeugnis zum Bewerbungsschluss für den Masterstudiengang noch nicht vorliegt?

Wenn Sie Ihr erstes Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, benötigen wir eine Notenübersicht mit Ihrer vorläufigen Durchschnittsnote. Ihr Abschlusszeugnis bzw. eine vorläufige Bestätigung des Prüfungsamtes über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums reichen Sie bitte spätestens bis zum 31.10. (Bewerbung WS) oder 15.04. (Bewerbung SS) nach.

5. Ich habe weitere Fragen.

Für weitere Fragen zu den Studieninhalten und zum Studienablauf der Masterstudiengänge steht Ihnen der Studiendekan für die Masterstudiengänge Prof. Dr.-Ing. Frank Schwarzbach zur Verfügung.

1. Ich möchte mich für das Fernstudium Vermessungswesen bewerben. Was muss ich beachten?

Die Immatrikulation für den Diplom-Studiengang ist nur zum Wintersemester möglich. Die Studiendauer beträgt zehn Semester.
Die Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie mit der allgemeinen Hochschulreife (Gymnasium), die Fachhochschulreife (Fachoberschule) und die fachgebundene Hochschulreife. In Ausnahmefällen kann die Berechtigung über Hochschulzugangsprüfung erlangt werden.  

Es können nur Bewerbungen berücksichtig werden, die innerhalb des Bewerbungszeitraumes eingehen:

  • Wintersemester: 1. Mai bis 15. Juli
  • Wintersemester: bis 31. Mai, wenn Sie Ihre HZB vor dem 16.01. im Jahr des Studienbeginns erworben haben

War Ihre Bewerbung erfolgreich und Sie erhalten eine Studienplatzzusage, müssen Sie, soweit im Zulassungsbescheid nicht anderes angegeben ist, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Zulassungsbescheides den Studienplatz annehmen.

Haben Sie weiterführende Fragen zum Thema Bewerbung, Zulassung oder Fristen für den Fernstudiengang, dann informieren Sie sich bitte auf unserer Website der HTW Dresden.

2.       Wie hoch sind die Kosten für das Erst- und Zweitstudium?

Die Semestergebühren für das Fernstudium Vermessungswesen im Erststudium betragen 177,60 € (Stand: WS 2019/20). Darin enthalten sind der Beitrag für die Studentenschaft/ Fachschaft (18,00 €), der Studentenwerksbeitrag (84,60 €) sowie die Gebühren für das Fernstudium (75,00 €).
Die Gebühr für das Zweitstudium beträgt 300,00 € pro Semester und wird erhoben, wenn

  • das Studium, zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist und
  • die Gesamtstudiendauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet.

Wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen werden kann, können diese Kosten auf Antrag erlassen werden. Haben Sie Ihr erstes Studium mit dem Abschluss Bachelor abgeschlossen, werden für ein weiteres Bachelorstudium keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben.

Für die Rückmeldung stehen Ihnen die Selbstbedienungsterminals im Foyer des Hauptgebäudes zur Verfügung oder Sie überweisen den geforderten Betrag per Überweisung auf das Konto der Hauptkasse des Freistaates Sachsen.

Der Rückmeldezeitraum wird rechtzeitig durch den Studierendenservice im Studienjahresablaufplan oder durch ortsübliche Ankündigungen (Aushänge etc.) bekannt gegeben.

Wird der entsprechende Betrag nicht fristgemäß bis zum Ende des Rückmeldezeitraums verbucht, wird entsprechend der Gebührenordnung der Hochschule eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Eine nicht fristgemäße Rückmeldung kann zur Exmatrikulation führen.

3. Ich habe Fragen zu der Präsenzzeit in der Hochschule und zum Selbststudium?

Die Regelstudienzeit im Fernstudium beträgt 10 Semester. Pro Semester werden drei Konsultationstermine angeboten, die in der Regel für ein bis zwei Semester im Voraus bekannt gegeben werden.  Die jeweiligen Termine finden Sie auf der Informationsseite des Fernstudiums unter „Informationen für Fernstudierende“.

Die jeweiligen Kurse (26 Konsultationsstunden á 45 min) beginnen donnerstags 11:00 Uhr und enden sonnabends gegen 13:00 Uhr. Als Vorbereitung müssen Sie ungefähr den vierfachen Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes einplanen.

4. Wie viele Prüfungen werden pro Semester angeboten?

Die Prüfungen finden ab dem dritten Konsultationskurs statt und werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe der Prüfungstermine werden auch die Termine für eventuelle Nach- oder Wiederholungsprüfungen angekündigt. Für die Abschlussarbeiten gelten besondere Regelungen.
In der Regel werden ein bis zwei Prüfungen pro Konsultationskurs angeboten.

Für Informationen über u.a. Prüfungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen oder Zulassungsverfahren etc. wird auf die Prüfungsordnung verwiesen.

5. Ich habe weitere Fragen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Beauftragte für das Fernstudium Herr Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Lehmann zur Verfügung.

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